Was ist beim Erben von Immobilien zu beachten?

Written by  //  31. März 2011  //  Recht  //  No comments

© Stephan Zabel, istockphoto.com / toebser

Immobilien sind eine sichere – und damit beliebte – Art der Kapitalanlage. So erwirbt mancher nicht nur im Hinblick auf seine eigene Altersvorsorge eine Immobilie, er will zudem für seine Nachkommen bleibende Werte schaffen.

Ein Nachlass, der eine Immobilie beinhaltet, ist deshalb grundsätzlich positiv zu sehen. Es sollte aber unbedingt überprüft werden, ob und welche Verpflichtungen damit verbunden sind. Wichtig vor jedem Erbe ist es sich zu auf Seiten wie www.erbrecht-heute.de zu informieren. Viel zu oft wird vergessen, dass man ein Erbe nicht zwingend annehmen muss, sondern es auch ablehnen kann. Und Gründe, eine solche Erbschaft gegebenenfalls abzulehnen, gibt es wirklich triftige:

Ist eine Immobilie durch Verbindlichkeiten belastet, müssen diese im Erbfall mit übernommen werden. Dadurch kann es für den Erben aber zu hohen finanziellen Belastungen kommen.

Ist die Immobilie reparaturbedürftig, heruntergekommen und veraltet, also sanierungsbedürftig – und steht vielleicht sogar noch unter Denkmalschutz! – können für den Erben Sanierungskosten anfallen, die den Wert der Immobilie deutlich übersteigen. Will er, um diese Kosten zu umgehen, die Immobilie verkaufen, ist es sehr fraglich, ob er unter diesen Voraussetzungen einen Käufer findet.

Stellt sich z.B. heraus, daß die Immobilie auf verseuchtem Grund steht, muss der Erbe die daraus entstehenden Belastungen tragen. Den Vorbesitzer kann er, da dieser ja tot ist, nicht mehr haftbar machen.

Ist die Immobilie baufällig, unterliegt der Erbe als neuer Besitzer der Verkehrssicherungspflicht, d.h. er muss dafür sorgen, dass das Gebäude einsturzsicher gemacht wird. Dabei darf nicht vergessen werden, dass ein solcher Umbau in Bezug auf Kosten und Aufwand einem Neubau gleichkommt.

Fällt die Immobilie einer Erbengemeinschaft zu, kommt als erschwerend hinzu, dass alle gemeinsam entscheiden müssen, was mit der Immobilie geschehen soll.

Der einfachste Weg wäre, die Immobilie zu verkaufen und den Erlös – gemäß dem ihnen jeweils zustehenden Anteil – unter den Erben aufzuteilen.
Will aber einer der Erben nicht verkaufen, sondern die Immobilie selbst nutzen, muss er alle anderen Miterben auszahlen. Einen Unterschied macht es hierbei, ob den anderen nur ihr Pflichtteil zusteht oder die Erbaufteilung zu gleichen Teilen erfolgt. In jedem Fall sollte der Betreffende sich über die ihm zufallenden Kosten im Klaren sein.

Ist die Erbengemeinschaft uneins, ist zusätzlich die Erbschaft als solche eher klein, ist es u.U. besser, auf sein Erbteil zu verzichten, denn vielfach sind in solchen Fällen nach jahrelangen Streitereien nur die Anwälte der einzelnen Parteien wirkliche Gewinner.

Man sieht also: Wenn einem durch Erbschaft eine Immobilie zufällt, sollte man sich nicht von den Vorteilen blenden lassen, sondern unbedingt die daraus möglicherweise erwachsenden Nachteile realistisch abschätzen.

Leave a Comment

comm comm comm